Verkehrsunterricht

Die Verkehrsinstruktorinnen und -instruktoren der Regional- und Stadtpolizeien des Kantons Aargau begleiten die Kinder durch ihre Schulzeit!

 

Bereits im Kindergarten lernen unsere jüngsten Verkehrsteilnehmer, wie man sicher und korrekt die Strasse überquert: "Warte - Luege - Lose - Laufe"! In der 1. Klasse wird das Thema weiter vertieft – ausserdem thematisieren wir die Gefahren im ruhenden Verkehr und die Kinder lernen ihre Sicherheit zu verbessern, indem sie sich auf verschiedene Arten sichtbar machen, z.B. mit Leuchtwesten, Reflektoren oder der richtigen Beleuchtung. Langsam verlagert sich die Thematik vom Gehen zum Rollen – besonders in der 2. Klasse steht das Trottinett im Fokus und in der 3. Klasse bereiten wir die Kinder bereits allmählich auf die bevorstehende Veloprüfung in der 4./5 Klasse vor: Signalkunde, Veloausrüstung und schliesslich das praktische Fahren auf der Prüfungsstrecke stehen nun im Vordergrund.

 

Die Verkehrsinstruktion im Kanton Aargau erfolgt durch erfahrene Polizistinnen und Polizisten der Regional- und Stadtpolizeien, welche am Schweizerischen Polizeiinstitut SPI speziell für diese Tätigkeit geschult werden. Oberstes Ziel der Verkehrsinstruktion ist es, Unfälle – insbesondere solche von Kindern – zu vermeiden. Der Verkehrsunterricht in den Kindergärten und Schulen ist deshalb eine wirkungsvolle Präventionsmassnahme, um die Zahl der Unfälle zu reduzieren. Die Kinder werden durch die Verkehrsinstruktorinnen und -instruktoren mit Rücksicht auf ihre altersentsprechenden Voraussetzungen befähigt, sich im Strassenverkehr sicher und selbstständig zu bewegen.

 

Grundlage des Verkehrsunterrichts im Kanton Aargau bildet ein einheitliches und auf den neuen kantonalen Lehrplan (Lehrplan 21) abgestimmtes Ausbildungskonzept. Der Leitfaden enthält einheitliche Lernziele und –inhalte und ermöglicht damit beispielsweise eine nahtlose Anknüpfung im Verkehrsunterricht bei einem Umzug innerhalb des Kantons. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

 

Bei Fragen rund um das Thema Verkehrsinstruktion wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Regional- oder Stadtpolizei.