Verwaltungspolizei

Die Aargauer Regionalpolizeien, bietet eine service- sowie leistungsorientierte und ebenso transparente Aufgabenerledigung an.

Der Umfang an verwaltungspolizeilichen Aufträgen nimmt stetig zu.

 

Aus dem Dekret über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit

(Polizeidekret, PolD)

Vom 06.12.2005 (Stand 01.01.2016)

 

Die verwaltungspolizeilichen Aufgaben der Gemeinden sind

  • die Kontrolle
    • des Arbeitsgesetzes,
    • der Ruhetageregelung,
    • des Gastgewerberechts,
    • des Reklamewesens,
    • des Taxigewerbes,
    • der Preiskontrolle,
    • der Flur-, Forst- und Jagdpolizei,
    • der Tierhaltung,
    • des Pflanzenschutzes,
    • des Hundegesetzes,
    • des Fischereiwesens,
    • der Abfallbeseitigung,
    • der Umweltschutzgesetzgebung sowie
    • der gesundheits- und seuchenpolizeilichen Vorschriften,
  • die Entgegennahme von Fundsachen,
  • die Zuführung auf das zuständige Betreibungs- beziehungsweise Konkursamt auf dem Gebiet des Kantons Aargau,
  • die Zustellung von Verfügungen und Urkunden,
  • die Erledigung von Rechtshilfeersuchen im eigenen Zuständigkeitsbereich,
  • die Kontrolle der Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen von Ausländerinnen und Ausländern inklusive Logiskontrolle,
  • die Überführung von Personen in Anstalten,
  • die Haus- und Mietausweisungen,
  • die Zuführung von angehaltenen Personen an die ausschreibende Behörde oder Institution auf dem Gebiet des Kantons Aargau.